Schonzeiten + Schonmaße

Schonzeiten + Schonmaße

Da unsere beiden Gewässer in unterschiedlichen Regierungsbezirken liegen, sind auch bei den Schonmaßen einige Besonderheiten, die sich hieraus ergeben, zu beachten:

Dazu die entsprechenden Passagen des Landesfischereiverbandes:

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)

In den Gewässern Niederbayerns und in den Grenzgewässern zu Österreich wird die Schonzeit aufgehoben und das Schonmaß auf 26 cm festgesetzt.

Aitel (Leuciscus cephalus)

In allen Gewässern Niederbayerns sowie in den Grenzgewässern zu Österreich wird das Schonmaß auf 25 cm festgesetzt.

Das heißt: Für Regenbogenforellen gilt in der Isen (Oberbayern) weiterhin die Schonzeit, in der Kleinen Vils in Niederbayern jedoch nicht. In der Kleinen Vils (Niederbayern) dürfen Aitel erst ab einer Größe von 25 Zentimetern entnommen werden, in der Isen gilt für sie kein Schonmaß.

Ansonsten gelten in Bayern weitgehend die gleichen Verordnungen. Wer weitere Schonzeiten und Schonmaße nachsehen will, findet sie über diesen Link: