Merkblatt

Merkblatt

Merkblatt für Bewerber um eine Mitgliedschaft im Verein

  • Wie der Vereinsname schon sagt, haben wir uns der besonders fairen und schonenden Fischerei mit der künstlichen Fliege verschrieben. Deshalb ist eine große Strecke unseres Pachtgewässers Isen ausschließlich dieser Angelmethode vorbehalten. Die sog. Stopselstrecke darf auch mit anderen Ködern befischt werden.
  • In unseren anderen Gewässern ist die Fischerei mit jeder gesetzlich erlaubten Methode gestattet. Es sind dies eine Strecke der Kleinen Vils zwischen Münchsdorf und Altfraunhofen, sowie unsere 3 Weiher. In letzteren ist das Fischen kostenlos, nur für entnommene Fische ist ein kleiner Betrag zu entrichten.
  • Unabhängig von Vorstehendem sind die Bestimmungen auf den Erlaubnis-scheinen und/oder aktuelle Verfügungen der Vereinsführung vorrangig zu beachten.
  • Nach unserer Satzung ist als Vereinszweck der Natur- und Umweltschutz mit Schwerpunkt des Lebensraums Gewässer festgelegt. Wir erwarten von unseren Mitgliedern, dass sie diese Ziele nachhaltig unterstützen und sich als naturliebende, faire Fischer erweisen, deren Bestreben nicht alleine der Fang möglichst vieler Fische ist.
  • Ebenso erwarten wir, dass aktiv am Vereinsleben wie Versammlungen, Veranstaltungen, Aktionen und Arbeitseinsätzen teilgenommen wird.
  • Wir haben eine schöne Fischerhütte auf eigenem Weihergrundstück, wo wir auch geselliges Beisammensein pflegen. Gerade Neumitglieder sollten sich dort auch gelegentlich sehen lassen.
  • Um die Finanzierung von Pacht und Besatz des Hauptgewässers Isen sicherzustellen, hat jedes aktive Mitglied entweder eine Jahreskarte oder mindestens 4 Tageserlaubnisscheine pro Jahr zu lösen.
  • Die Ausgabe von weiteren Tageskarten ist so geregelt, dass diese in der Hütte hinterlegt sind (Vitrine rechts vor der Balkontüre, oberste Schublade rechts) und von Mitgliedern, auch für evtl. Gäste, selbst ausgefüllt und bezahlt werden. Mitglieder können gegen Pfand einen Hüttenschlüssel erhalten. Als weitere Ausgabestelle fungiert unser Vorstandsmitglied Josef Brantzen (Münchsdorf).
  • In beschränktem Umfang werden Gastkarten ausgegeben, wobei die Gäste von einem fischereiberechtigten Vereinsmitglied zu begleiten sind. Dies soll Interessenten die Gelegenheit geben, unsere Gewässer kennenzulernen. Ein allgemeiner Zuspruch von Gastfischern ist nicht erwünscht.
  • Mitglieder, die am Jahresende ihre Fanglisten und Erlaubnisscheine nicht oder nicht vollständig abgeben, haben eine Besatzabgabe von 30,00 EUR zu entrichten.
  • Für alle Mitglieder besteht eine Verpflichtung zu jährlich mindestens 10 Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Stunde ist ein Obolus von 5,00 EUR zu bezahlen.
  • Auf unserer Homepage www.lafli.de, wird unser Verein vorgestellt und werden allgemeine Informationen veröffentlicht, z. B. die Zusammensetzung der Vorstandschaft oder die geplanten Termine des laufenden Jahres. Ansonsten werden Mitglieder möglichst über E-Mail benachrichtigt.
  • Der gemeinnützige Verein „Landshuter Fliegenfischer e. V.“ ist vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt und darf deshalb neben normalen Spenden auch über Beiträge und Aufnahmegebühren Zuwendungsbescheinigungen für die Steuererklärung ausstellen. Diese sind ggf. beim 1. Kassier zu beantragen.
  • Eine neue Idee bei uns ist, Mitglieder im geschlossenen Bereich unserer Homepage vorzustellen. Auf der Beitrittserklärung ist zu vermerken, ob man damit einverstanden ist. Dazu bitte möglichst ein digitales Foto übermitteln.
  • Eine Aufnahme in den Verein ist nicht möglich, wenn der Bewerber bei anderen Vereinen ausgeschlossen wurde oder Vorstrafen vorliegen. Ein Verheimlichen solcher Tatbestände zieht auch nachträglich den fristlosen Ausschluss nach sich.

Für alle Zahlungen an den Verein ist ein SEPA-Lastschriftmandat (bisher Bankeinzugsermächtigung) zu erteilen.